AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von t-t Investment und Handels GmbH in Lampertheim

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bestimmungen regeln in Ergänzung zu den gesetzlichen Vorschriften die Vertragsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und der t-t Investment und Handels GmbH. Sie enthalten zugleich die nach § 312c BGB in Verbindung mit § 1 BGB- InfoV und § 312eBGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV vorgeschriebenen Hinweise und Informationen nach dem Fernabsatzgesetz. Mit Zustandekommen des Maklervertrages werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Vertrag mit einbezogen. Der Vertragspartner hat die Möglichkeit, die AGB herunterzuladen oder auszudrucken.

§ 2 Vertragsbestimmungen

Die im Internetauftritt und in der Geschäftsstelle der Gesellschaft vorgehaltenen Informationen und Offerten zu den zu vermietenden bzw. zu verkaufenden Objekten stellen unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten dar. Als Maklervertrag ist nachfolgend der zwischen dem Vertragspartner und der t-t Investment und Handels GmbH zustande kommende Vertrag zu verstehen. Dieser Vertrag wird geschlossen, wenn die t-t Investment und Handels GmbH das Angebot zum Abschluss eines Maklervertrages annimmt . Nimmt der Vertragspartner schriftlich, telefonisch oder elektronisch beispielsweise durch Verwendung und Zusendung des elektronischen Kontaktformulars, oder auch durch Zusendung des Kontaktformulars eines Immobilienportales (z.B. Immobilien Scout 24), Kontakt mit der t-t Investment und Handels GmbH auf, so kommt der Maklervertrag insbesondere durch Unterbreitung eines Angebotes zum Vertragsabschluss oder durch Zusendung eines Exposes über das/die interessierenden Objekte durch die t-t Investment und Handels GmbH zustande. Die t-t Investment und Handels GmbH behält sich grundsätzlich die schriftliche Fixierung des Maklervertrages bzw. eine schriftliche Bestätigung über den Abschluss mit dem Vertragspartner vor. Lediglich der Maklervertrag ist für den Verbraucher entsprechend des nachfolgenden § 6 widerrufbar. Als Hauptvertrag gilt der zwischen dem Vertragspartner und dem Eigentümer/Vermieter zustande gekommene Vertrag.
§ 3 Art und Umfang des Angebotes

Die Dienste der t-t Investment und Handels GmbH beziehen sich auf die Vermittlung von Wohnungen und Häusern sowie Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten, zum Kauf oder zur Miete durch den Vertragspartner. Die angebotenen und bezeichneten Objekte werden regelmäßig aktualisiert. Bei aller Sorgfalt kann die t-t Investment und Handels GmbH keine Gewähr dafür übernehmen, dass die vom Eigentümer/Vermieter unterbreiteten Angebotsangaben richtig sind und dass die angebotenen Objekte im Augenblick des Zugangs der Offerte des Vertragspartners noch verfügbar sind. Die verwendeten Angaben erfolgen gemäß den der t-t Investment erteilten Auskünften, insbesondere der Objektangaben. Die t-t Investment und Handels GmbH ist nicht verpflichtet, diese Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für Flächenangaben, Ausstattung, Alter des Objektes, Baugenehmigungen etc. Das Vorstehende gilt sinngemäß für die Vermittlung von Werkverträgen mit Bauträgern.

§ 4 Pflichten

Die von der t-t Investment und Handels GmbH gemachten Angaben sind vom Vertragspartner streng vertraulich zu behandeln. Der Vertragspartner ist nur befugt, die durch Zugriffe auf die Internetpräsenz der t-t Investment und Handels GmbH oder in anderer Weise gewonnen Informationen persönlich und im Zusammenhang mit dem konkreten Interesse an dem Erwerb oder an der Anmietung der nachgefragten Objekte zu verwenden. Es ist dem Vertragspartner untersagt, die gewonnen Informationen und Angaben an Dritte weiterzugeben. Jede andere Nutzung, insbesondere zu gewerblichen Zwecken, ist untersagt. Die Weitergabe verpflichtet den Vertragspartner zur Zahlung der Provision, falls ein Dritter dadurch zum Vertragsabschluss

kommt.

§ 5 Provision

Der Provisionsanspruch der t-t Investment und Handels GmbH entsteht, sobald durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises ein Hauptvertrag zustande kommt. Für die Entstehung des Anspruches ist die Mitursächlichkeit der t-t Investment und Handels GmbH oder deren Beauftragten am Abschluss des Hauptvertrages ausreichend. Der Anspruch der t-t Investment und Handels GmbH auf die Provision wird mit Abschluss des Hauptvertrages fällig. Sollte keine anderslautende Regelung getroffen sein, so ist die Provision sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug zahlbar. Die Rechnungslegung erfolgt aufgrund einer abgeschlossenen Provisionsvereinbarung oder, sofern nicht anders vereinbart, nach der im Angebot/der Offerte ausgewiesenen Provision. Der Provisionsanspruch entsteht

insbesondere auch dann, wenn durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises durch die t-t Investment zu Bedingungen erfolgt, die vom Angebot abweichen oder der wirtschaftliche Erfolg durch einen gleichwertigen Vertrag erreicht wird. Gleiches gilt auch, wenn nur ein Teil des Ganzen erworben wird. Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn der Vertragspartner den Maklervertrag widerruft oder sich auf andere Weise von diesem Vertrag löst oder der Hauptvertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes aufgelöst oder aus anderen, in der Person des Vertragspartner liegenden Gründen rückgängig gemacht oder nicht erfüllt wird. Sind die Angebote der t-t Investment und Handels GmbH dem Vertragspartner bereits von anderer Seite unterbreitet worden und werden bereits darüber Verhandlungen geführt, hat der Vertragspartner per Einschreiben der t-t Investment mitzuteilen, von welcher Seite das Angebot erfolgt ist. Erfolgt eine solche Mitteilung später als sieben Tage, so gilt der Nachweis durch die t-t Investment und Handels GmbH als erbracht. Die Mitarbeiter der t-t Investment haben Anspruch auf Anwesenheit beim Abschluss des Hauptvertrages, rechtzeitige Terminmitteilung und eine Vertragsabschrift einschließlich aller Nebenabreden.

§ 6 Widerrufsrecht für Verbraucher

Handelt es sich bei dem Vertragspartner um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so hat dieser das Recht, die zum Zustandekommen des Maklervertrages führenden Erklärungen innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen schriftlich (Zum Beispiel: Brief, E-Mail,) gegenüber der t-t Investment und Handels GmbH zu widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der zweiwöchigen Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes. Der Widerruf ist an die Adresse von t-t Investment zu richten: Europaring 2 - 68623 Lampertheim. oder E-Mail: info@tt-investment.de.

Im Falle eines wirksamen Widerrufes ist der Verbraucher nicht mehr an den Maklervertrag gebunden. Beiderseits empfangene Leistungen sind zurückzugewähren und gebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Bereits vom Verbraucher erbrachte Leistungen werden von t-t Investment und Handels GmbH zurückerstattet. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die t-t Investment mit der Ausführung der Dienstleistungen mit der ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher dies selbst veranlasst hat.

§ 7 Haftung

Schadenersatzansprüche des Vertragspartners aus dem Maklervertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von

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Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere in Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft, bei Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Geschäftsraum der t-t Investment und Handels GmbH ist der Erfüllungsort.
Gerichtsstand ist Darmstadt.
§ 9 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen unwirksam sein, so soll die Geschäftsbedingung im Übrigen ihre Wirksamkeit behalten. Die Vertragspartner sind in diesem Fall gehalten, die ungültige oder unwirksame Bestimmung durch eine ähnliche zu ersetzen, welche dem Inhalt der Geschäftsbedingungen und dem darin zum Ausdruck gebrachten Willen weitestgehend entspricht. 

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